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   VG Düsseldorf, 11.03.1997 - 17 L 1216/97   

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https://dejure.org/1997,6471
VG Düsseldorf, 11.03.1997 - 17 L 1216/97 (https://dejure.org/1997,6471)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1997 - 17 L 1216/97 (https://dejure.org/1997,6471)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1997 - 17 L 1216/97 (https://dejure.org/1997,6471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsorgung unsortierter Baustellenabfälle auf der Zentralen Hausmülldeponie; Widerspruch gegen eine Ordnungsverfügung; Vermischung von verwertbaren Stoffen mit schadstoffbelasteten Abfällen; Bewusste Vermischung von Abfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abfallrecht - Zur Entsorgung von Baumischabfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatwirtschaftliche Entsorgung von Baumischabfall (IBR 1998, 78)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.03.1997 - 17 L 1216/97
    so BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - 7 C 14/93 -, NVwZ 1994, 897, sog. Tongrubenurteil, zur seinerzeitigen immissionsschutzrechtlichen Verwertung von Reststoffen.
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 B 94.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fragen grundsätzlicher Bedeutung bei auslaufendem Recht;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 11.03.1997 - 17 L 1216/97
    dazu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluß vom 27. Juni 1996 - 7 B 94/96 -, NVwZ 1996, 1010; Lange, Nützlichkeit als Begriffsmerkmal der stofflichen Reststoff- und Abfallverwertung, NVwZ 1996, 729.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1999 - 8 B 12627/98

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallgemisch; Entsorgungspflicht;

    Der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlass, auf die in diesem Zusammenhang diskutierte Frage einzugehen, ob und in welchem Umfang eine nachträgliche Vermischung überhaupt erlaubt ist oder nicht (vgl. zu Getrennthaltungspflichten: § 5 Abs. 2 Satz 4 und § 11 Abs. 2 KrW-/AbfG; VG Schleswig, Beschluss vom 19. November 1997, NVwZ 1998, 313, 314: kein umfassendes Vermischungsverbot; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 1997, NVwZ-RR 1997, 347; Petersen, a.a.O., 1120, Fn. 92; zur Unzulässigkeit der Anreicherung von Abfällen mit heizwertreichen Stoffen gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 KrW-/AbfG: OVG Nds, Beschluss vom 6. Mai 19989, NVwZ 1998, 1202, 1204).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 8 B 10134/99

    Abfallüberlassungspflicht

    Es ist nicht ersichtlich, dass in diesem Fall ein Getrennthalten zur Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 und 5 bzw. nach § 10 KrW-/AbfG erforderlich ist (vgl. zu dem derart beschränkten Trennungsgebot: § 5 Abs. 2 Satz 4 und § 11 Abs. 2 KrW-/AbfG; hierzu: VG Schleswig, Beschluss vom 19. November 1997, NVwZ 1998, 313, 314; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 1997, NVwZ-RR 1997, 347; Petersen, a.a.O., 1120, Fn. 92).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 8 B 13077/97
    Der Senat sieht angesichts der abstrakten Formulierung in Ziffer 1.3 der Verfügung keine Veranlassung, der in Rechtsprechung, Literatur und der abfallbehördlichen Praxis umstrittenen Frage nachzugehen, ob die auf Baustellen entstehenden Abfälle erst mit dem Ablegen in eine hierfür bereitgestellte Mulde und damit von vornherein vermischt "anfallen" oder ob der einzelne Abfall bereits vorher angefallen und der Abfallbesitzer darüber hinaus bereits an der Anfallstelle verpflichtet ist, verwertbare und nicht verwertbare Abfälle getrennt zu halten (vgl. hierzu die von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidungen des VG Düsseldorf, Beschluß vom11. März 1997 - 17 L 1216/97 - VG Berlin, Beschluß vom 04. Juni 1997 - 10 A 88.97 - sowie Weidemann, GewA 1997, 311, 315 f.; LAGA-Papier vom 17./18. März 1997, Nr. 5.2.1 a.E., abgedruckt bei Brandt/Ruchay/Weidemann, KrW-/AbfG-Kommentar, Lose-Blatt-Sammlung, Stand: August 1997; Erlaß des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz vom 19. November 1996, vorgelegt von der Antragsgegnerin, Blatt 187 der Gerichtsakten).
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